E-Rezept
Nur bei eingelesener Karte möglich
Liebe Patienten,
die Digitalisierung im Gesundheitswesen hält weiter Einzug, das Elektronische Rezept ist seit Anfang 2024 verpflichtend.
Ohne eingelesene Krankenkassenkarte ist eine Verordnung ihrer Medikamente allerdings nicht möglich, so dass die ersten Rezepte des jeweiligen Quartals weiterhin als gedruckte Rezepte vorbereitet werden und dann abgeholt werden müssen.
Sollte die Krankenkassenkarte schon eingelesen worden sein, können sie Ihre Medikamente auch als E-Rezept bestellen und diese mit Ihrer Karte in der Apotheke abholen.

